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VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 57-IV-00 |
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- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 57-IV-00
Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen genügt ebensowenig wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst herauszusuchen hätte (Beschluß des SächsVerfGH vom 9.12.1999 - Vf 49-IV-99 - st.Rspr.).